First Friday steht für ein kooperatives und friedliches Miteinander. Damit der notwendige Spielraum besteht, hat die First Friday Organisation mit der Stadt die notwendigen Regelungen in der First Friday Bewilligung festgehalten. Haltet Euch bitte daran - zu Gunsten eines unbeschwerten First Friday Schaffhausen für alle.
- Mit dem Einrichten der Infrastruktur darf jeweils ab 16:00 Uhr begonnen werden.
- Die jeweiligen Veranstaltungen inklusive Abbau und Aufräumarbeiten müssen bis 22:30 Uhr beendet sein.
- Die Bewilligung ermächtigt auch zu Fahrten während der Sperrzeiten in der Altstadt/Fussgängerzone, sofern sie mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehen. Die Fahrten sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Das Parkieren der Fahrzeuge hat auf den öffentlichen Parkfeldern zu erfolgen.
- Die Flächen des öffentlichen Raums, die währen First Friday genutzt werden können sind in den First Friday Zonenplänen vermerkt. Rot und blau markierte Flächen dürfen nicht belegt werden.
- Der Zubringerdienst zu Geschäften sowie der Fussgängerverkehr dürfen zu
keiner Zeit behindert werden. - In allen Strassenzügen muss die Durchfahrt für Notfall- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein. Bei festen Einrichtungen und Installationen ist eine Passage von mindestens 3.00 m freizuhalten, Es kann jederzeit eine Durchfahrtskontrolle durchgeführt werden.
- Sämtliche Hauseingänge, Garagen sowie Hydranten müssen jederzeit freigehalten werden. Zudem muss auf Boulevardflächen von Restaurationsbetrieben(im Plan rot eingezeichnet) Rücksicht genommen werden.
- Das verwendete Mobiliar muss jederzeit verschoben werden können und nach Ende der Veranstaltung wieder vom öffentlichen Grund entfernt werden.
- Wo immer möglich ist der Zugang zu Toiletten zu gewähren.
- Werden gegen Entgelt Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle angeboten, ist mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung ein vollständig ausgefülltes Gesuchsformular für Gelegenheitswirtschaften bei der Stadtpolizei Schaffhausen einzureichen. Die Gebühren hierfür werden separat in Rechnung gestellt.
- Musik im öffentlichen Raum ist auf max. 85DB beschränkt. Achten Sie darauf, dass andere Teilnehmende und Altstadtbewohnerinnen und -bewohner nicht übermässig gestört werden.
- Alle Teilnehmenden sind darum besorgt, genügend Abfallbehältnisse aufzustellen und den Abfall regelmässig einzusammeln. Wenn immer möglich sollen wieder verwendbare Behälnisse eingesetzt werden.
- Für offene Feuer jeglicher Art müssen die einzelnen Geschäfte über die Firma LoF* bei der Stadtpolizei eine Bewilligung beantragen.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, frühzeitig nach Bedarf mit folgenden Amtsstellen Kontakt aufzunehmen.
SH Power
Abklärungen über die Verfügbarkeit sowie die Installierung eines Strom- oder Wasseranschlusses haben frühzeitig durch den Veranstalter zu erfolgen.
Kontakt SH Power: https://www.shpower.ch/unternehmen/netzdienstleistungen/veranstaltungsanschluss.html
Tiefbau Schaffhausen
Der öffentliche Grund ist vor dem Verlassen durch den Veranstalter zu säubern, soweit die Verunreinigungen auf seinen Anlass zurückzuführen sind.
Kontakt: Stabsstelle Tiefbau, Tel. 052 632 53 43
Abteilung Entsorgung
Der Veranstalter ist für die korrekte Abfallentsorgungwährend und nach seiner Veranstaltung verantwortlich. Es sind gegebenenfallsausreichend Abfallbehälter bereit zu stellen.
Kontakt: Abt. Entsorgung, Tel. 052 632 53 69
Grün Schaffhausen
Sämtliche Angelegenheiten, welche Stadtgrün oder Parkanlagenbetreffen, sind mit Grün Schaffhausen abzusprechen.
Kontakt: Grün Schaffhausen, Tel. 052 632 56 50
Feuerpolizei und Feuerwehr
Überdachungen und Kabelführungen müssen mindestens 4.50 m über dem Fahrbahnniveau angebracht werden und sind mit der städtischen Feuerwehr abzusprechen. Für jeden zeitlich begrenzten Anlass in Gebäuden, Zeltbauten, im Freien, Umzäunungen und in ortsfesten oder temporären Zuschaueranlagen (Tribüne, Podeste) ist mit der Feuerpolizei Stadt Schaffhausen Kontakt aufzunehmen.
Kontakt: Feuerpolizei, Tel. 052 632 53 89, E-Mail: [email protected]
Kontakt: Feuerwehr Stadt Schaffhausen, Tel. 052 630 02 22
Bei Unklarheiten jeglicher Art muss Lukas Ottiger* 079 689 32 39 oder [email protected] kontaktiert werden.
Das PDF Dokument mit der Bewilligung "Zur Benutzung des öffentlichen Grundes in der Altstadt am First Friday 2024" haben wir hier zum Download bereitgestellt >>